VERBRAUCHERINSOLVENZ
Wir bieten Ihnen eine professionelle Schuldenberatung. Bei Überschuldung eröffnet
das Verbraucherinsolvenzverfahren die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Vorab
muss der Schuldner allerdings versuchen, einen außergerichtlichen
Einigungsversuch mit den Gläubigern zu erzielen. Unser Leistungsspektrum
umfasst die Bestandsaufnahme der Verbindlichkeiten, die Durchführung der
außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Einreichung des
Insolvenzantrages beim Insolvenzgericht.
Ansprechpartner: Sonja Vorlaufer
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Sonja Vorlaufer
info@kanzlei-vorlaufer.de